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Ein Blick zurück: Die bargeldlose Einkommensvergütung

29. Dezember 2011
Gegen Ende des Jahres ist es üblich, Vergangenes Revue passieren lassen. In der Hoffnung, dass der Blick in die Chronik auch etwas weiter zurück geworfen werden darf, wollen wir uns diesem Ritual gerne anschliessen. Wir tun dies mit einem Zitat aus dem Jahre 1966 zum Thema «Bargeldlose Einkommensvergütung»: «Im Vergleich zum Lochkartencheck hat die Lochkartenüberweisung in der Bundesrepublik eine noch geringere Verbreitung gefunden. Eine Ausnahme bilden Überweisungen, die in grosser Zahl auf Konten von wenigen Kreditinstituten erfolgen, wie es bei der bargeldlosen Einkommensvergütung der Fall ist. Hierbei hat die Mehrzahl der Arbeitnehmer eines Unternehmens seine Konten bei den relativ wenigen örtlichen Kreditinstituten. In diesem Fall gewinnen die zahlenden Betriebe als Nebenprodukt ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung ohne grösseren Mehraufwand Lochkarten, die den Betrag und die Kontonummer des Arbeitnehmers enthalten. Die zahlenden Unternehmen schreiben nur über die Gesamtsumme einen normalen Überweisungsträger aus. Mit diesem erfolgt die Lastschrift auf dem Konto des Unternehmens. Die Gutschriften auf den Konten der Arbeitnehmer werden dagegen mit Hilfe der Lochkarten vorgenommen.“ (Aus: Mertens, Peter: Die zwischenbetriebliche Kooperation und Integration bei der automatisierten Datenverarbeitung, 1966, S. 253)
80-spaltige Lochkarte aus dem Bestand der Fa. FAUN GmbH, produziert von GIZEH, 1975
Nun ja, inzwischen hat sich einiges verändert. So ist unter anderem der Begriff des Kreditinstituts nicht mehr so gebräuchlich. Wie dem auch sei: Am Sonntag ersetzen wir die 1 des gegenwärtigen Jahres mit einer 2 und schon sind auch das Jahr 2011 und seine Innovationen bereits Geschichte. Es guets Nöis!
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